ParlBG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 9 ParlBGInkrafttretenGesetz über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland § 8Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 8