Art. 23 Abs. 2 32011R1214VERORDNUNG (EU) Nr. 1214/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. November 2011 über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen den Mitgliedstaaten des Euroraums
Die Verlängerung der in Absatz 1 vorgesehenen befristeten Maßnahmen über einen Zeitraum von vier Wochen hinaus unterliegt der vorherigen Genehmigung der…
Art. 19 Abs. 3 32015R0478VERORDNUNG (EU) 2015/478 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2015 über eine gemeinsame Einfuhrregelung (kodifizierte Fassung)
Die Verlängerungsmaßnahmen werden nach Maßgabe des Kapitels III und nach den für die ursprünglichen Maßnahmen geltenden Verfahren erlassen. Die verlängerten…
Art. 25 Abs. 1 32015D1027BESCHLUSS (EU) 2015/1027 DES RATES vom 23. Juni 2015 über die Regelung für zum Generalsekretariat des Rates abgeordnete nationale Sachverständige und zur Aufhebung des Beschlusses 2007/829/EG
Die Dauer der Abordnung nach Artikel 24 Absatz 1 kann einmal um höchstens sechs Monate verlängert werden. In außergewöhnlichen Fällen kann das GSR jedoch…
Art. 25 Abs. 4 32013R1379VERORDNUNG (EU) Nr. 1379/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2013 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1184/2006 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates
Eine genehmigte Ausdehnung von Regeln kann nach Ablauf des ersten Zeitraums – auch durch stillschweigende Vereinbarung – ohne eine ausdrückliche Erneuerung der…
Art. 5 Abs. 2 32024R1359VERORDNUNG (EU) 2024/1359 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Mai 2024 zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1147
Am Ende des in Absatz 1 genannten Zeitraums und auf Ersuchen des betroffenen Mitgliedstaats kann die Kommission einen Vorschlag für einen neuen…