Anlage 1b PAuswVVerordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 3691; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
§ 13 Abs. 3 PassVMuster des Reisepasses; Änderung von Daten
Hat der Passinhaber eine elektronische Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes durchgeführt, wird ein Aufkleber nach Anlage 2c mit dem neuen Wohnort durch…
Anlage D16 AufenthVAufenthaltsverordnung
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 1548)
Anlage 1a PAuswVVerordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 3691; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
§ 19 Abs. 1 PAuswVVerordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis
Die Personalausweisbehörde ändert die Anschrift auf dem Personalausweis, indem sie einen Aufkleber mit der neuen Anschrift und der Personalausweisnummer nach…