Anlage 1a PAuswVVerordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 3691; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Anlage D17 AufenthVAufenthaltsverordnung
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 3703)
§ 14 Abs. 2 PassVMuster des vorläufigen Reisepasses; Änderung von Daten
Zur Eintragung amtlicher Vermerke kann ein Änderungsaufkleber nach dem in der Anlage 2d abgedruckten Muster verwendet werden.
§ 13 Abs. 4 PassVMuster des Reisepasses; Änderung von Daten
Zur Eintragung amtlicher Vermerke kann ein Änderungsaufkleber nach dem in der Anlage 2d abgedruckten Muster verwendet werden.
Anlage 1b PAuswVVerordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 3691; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)