Anlage 2c PassVVerordnung zur Durchführung des Passgesetzes
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 3684; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
§ 2 Nr. 2 Buchst. f PAuswVTechnische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
das Ändern der Anschrift auf dem Personalausweis unter Verwendung eines Aufklebers nach Anlage 1 sowie auf dem Chip des Personalausweises nach einer…
§ 19 Abs. 1 PAuswVÄnderung der Anschrift
Die Personalausweisbehörde ändert die Anschrift auf dem Personalausweis, indem sie einen Aufkleber mit der neuen Anschrift und der Personalausweisnummer nach…
§ 34 Nr. 7 PAuswGGesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
die Änderung von Daten des Personalausweises wie den Namen oder die Anschrift, einschließlich des Verfahrens der Änderung der Anschrift auf dem elektronischen…
Anlage 2b PassVVerordnung zur Durchführung des Passgesetzes
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 3684; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)