§ 7 PfleBeteiligungsVVerordnung zur Beteiligung der auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen sowie der pflegenden Angehörigen im Bereich der Begutachtung und Qualitätssicherung der Sozialen Pflegeversicherung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 9 PflBBetVVerordnung über die Beteiligung der maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene
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§ 5 Art115VVerordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes
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§ 5 BAPauschVVerordnung über die Pauschalierung und Zahlung des Ausgleichsbetrags der Bundesagentur für Arbeit an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für arbeitsmarktbedingte Renten wegen voller Erwerbsminderung
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§ 2 SGB5§291Abs2bSatz14VerlVVerordnung zur Verlängerung der Frist nach § 291 Absatz 2b Satz 14 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
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