§ 28 Abs. 1 Nr. 1 PatGdie Einrichtung und den Geschäftsgang des Deutschen Patent- und Markenamts sowie die Form des Verfahrens in Patentangelegenheiten zu regeln, soweit nicht durch…
§ 1 PatVVerordnung zum Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
Für die im Patentgesetz geregelten Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt gelten ergänzend zu den Bestimmungen des Patentgesetzes und der…
Eingangsformel PatVVerordnung zum Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
Auf Grund des § 34 Abs. 6 und des § 63 Abs. 4 des Patentgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1980 (BGBl. 1981 I S. 1), von denen § 34…
§ 64a MarkenGGesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
Im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt gilt für die Kosten das Patentkostengesetz.