BPatG, 4 ZA (pat) 52/10Beschluss v. 2012-05-16 · § 84 Abs 2 S 2 PatG
Patentnichtigkeitsklageverfahren – Kostenfestsetzung - "Mitwirkender Vertreter" - notwendige Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung/-verteidigung sind nur die Kosten eines Anwalts und nicht diejenigen des mitwirkenden weiteren Vertreters (Doppelvertretungskosten): Erstattungsfähigkeit beschränkt sich unabhängig von der Reihenfolge der Antragstellung auf die Kosten des zuerst mandatierten Anwalts
BPatG, 3 ZA (pat) 6/12Beschluss v. 2012-05-07 · § 84 Abs 2 PatG
Patentnichtigkeitsklageverfahren - Kostenfestsetzung - "Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren VII" – zur Hinzuziehung eines Rechtsanwalts wegen eines zeitgleich anhängigen parallelen einstweiligen Verfügungsverfahren – kurze zeitliche Überschneidung des Verfügungs- und Nichtigkeitsverfahren – keine Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts - kein spezieller Abstimmungsbedarf
BPatG, 4 ZA (pat) 13/12Beschluss v. 2012-05-07 · § 84 Abs 2 PatG
Patentnichtigkeitsklageverfahren – Kostenfestsetzungsverfahren - "Mitwirkender Rechtsanwalt III" – Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten des mitwirkenden Rechtsanwalts – zur generalisierenden Betrachtungsweise – Anerkenntnis der Notwendigkeit einer Doppelvertretung nur in besonders gelagerten Fällen – zur Bildung von Fallgruppen – weder Parallelität eines Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahrens mit hiermit verbundenem Abstimmungsbedarf noch verfahrensrechtliche Fragestellungen im Nichtigkeitsverfahren, die zum spezifischen Aufgabenkreis eines Patentanwalts gehören, begründen eine anzuerkennende Fallgruppe