Art 12 Abs. 1 GPatGGesetz über das Gemeinschaftspatent und zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften
Die §§ 6 bis 7, 10, 24 bis 24c, 26 bis 26e, 28 bis 28c Abs. 1 und die §§ 36a und 47 bis 49 des Patentgesetzes sowie die Nummern 111 100 bis 111 202 und 113 300…
§ 147 Abs. 3 PatGPatentgesetz
Für Verfahren, in denen ein Antrag auf ein Zusatzpatent gestellt worden ist oder nach § 16 Absatz 1 Satz 2 dieses Gesetzes in der vor dem 1. April 2014…
§ 11 GebrMVVerordnung zur Ausführung des Gebrauchsmustergesetzes
Für Gebrauchsmusteranmeldungen, die vor Inkrafttreten von Änderungen dieser Verordnung eingereicht worden sind, gelten die Vorschriften dieser Verordnung in…
§ 11 BioMatHintVVerordnung über die Hinterlegung von biologischem Material in Patent- und Gebrauchsmusterverfahren
Diese Verordnung findet keine Anwendung auf Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen, die vor ihrem Inkrafttreten eingereicht worden sind.
§ 57 MarkenVVerordnung zur Ausführung des Markengesetzes
Für Markenanmeldungen, die vor Inkrafttreten von Änderungen dieser Verordnung eingereicht worden sind, gelten die Vorschriften dieser Verordnung in ihrer bis…