PauschFördSKHGV SL 2005 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 PauschFördSKHGV SL 2005Allgemeine BettenpauschaleVerordnung zur Regelung der Pauschalen Fördermittel nach dem Saarländischen Krankenhausgesetz Vom 21. September 2005 § 1§ 3 Die allgemeine Bettenpauschale richtet sich nach Bettenbandbreiten von jeweils 20 Betten. Gefördert wird der jeweilige Mittelwert. § 1§ 3