§ 18b PAuswVAufkleber mit Brailleschrift
Auf Antrag des Ausweisinhabers wird durch die Personalausweisbehörde entweder bei der Ausgabe des Personalausweises oder zu einem späteren Zeitpunkt ein…
Anlage D17 AufenthVAufenthaltsverordnung
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 3703)
§ 18a Abs. 2 PAuswVEinsicht in die auslesbaren personenbezogenen Daten des Personalausweises
Für das Lesen der Daten nach Absatz 1 sind zertifizierte Lesegeräte mit hoheitlichem Berechtigungszertifikat zu verwenden.
§ 18 Abs. 1 PAuswVAusgabe und Versand des Personalausweises und des Sperrkennworts
Der Personalausweis wird gemeinsam mit dem Sperrkennwort von der Personalausweisbehörde an die antragstellende Person, an eine andere nach § 9 Absatz 1 oder 2…