Gesetze
Gesetz wird geladen …
Verordnung zur Übertragung der Gewährung von Beihilfen im Landesbereich auf die Postbeamtenkrankenkasse Vom 10. Oktober 2023
Ein neuer Chat, das ganze PBeaKKBhLÜbV SL bereits als Kontext geladen.
Chat öffnenWenn Sie die Fundstelle kennen, ist die Suche der kürzere Weg — „§ 536 BGB“ führt direkt zur Vorschrift.
Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.