PBeaKKBhLÜbV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 PBeaKKBhLÜbV SLInkrafttretenVerordnung zur Übertragung der Gewährung von Beihilfen im Landesbereich auf die Postbeamtenkrankenkasse Vom 10. Oktober 2023 § 2Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 2