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Als Linienverkehr gilt, unabhängig davon, wer den Ablauf der Fahrten bestimmt, auch der Verkehr, der unter Ausschluß anderer Fahrgäste der regelmäßigen Beförderung von dient. Die Regelmäßigkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Ablauf der Fahrten wechselnden Bedürfnissen der Beteiligten angepaßt wird.
Berufstätigen zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Berufsverkehr),
Schülern zwischen Wohnung und Lehranstalt (Schülerfahrten),
Personen zum Besuch von Märkten (Marktfahrten),
Theaterbesuchern
Zu den Sonderformen des Linienverkehrs zählen insbesondere a) die Beförderung von Arbeitnehmern zwischen Wohnort und Arbeitsstätte, b) die Beförderung von…
(weggefallen)
den Fahr- und Funkbetrieb,
bei einem Linienbedarfsverkehr mit Kraftfahrzeugen abweichend von Nummer 3 für die Einrichtung, das Gebiet, in dem der Verkehr durchgeführt wird, und den…
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