§ 11 PBZugV
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1)
Die §§ 3 bis 8 treten am 1. Januar 2001 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. Juli 2000 in Kraft.
(2)
Die §§ 3 bis 8 treten am 1. Januar 2001 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. Juli 2000 in Kraft.