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Ein Einzeldatensatz besteht aus folgenden Merkmalen:
Stichtag,
Geburtsjahr,
Geschlecht,
Statusgruppe,
Anteil an tariflicher oder beamtenrechtlicher Vollzeittätigkeit (Vollzeitäquivalent),
Beschäftigung aus Drittmitteln,
Ausscheiden des Bediensteten, wenn ja: Jahr des Ausscheidens,
Jahr des beantragten, von der Regelaltersgrenze abweichenden Ruhestands- oder Renteneintritts, hilfsweise des Regelruhestands- oder -renteneintritts,
ausgeübte Tätigkeit – Fachrichtung und Schwerpunkt,
ausgeübte Tätigkeit – Laufbahngruppe und Einstiegsebene,
Leitungsfunktion mit Personalverantwortung,
Abordnung, wenn ja: aufnehmende Dienststelle,
Behörde, sonstige öffentliche Stelle oder unter Aufsicht des Freistaates Sachsen stehende juristische Person des öffentlichen Rechts, bei der der Bedienstete beschäftigt ist (Stammdienststelle),
Ressort der Stammdienststelle,
Landkreis und Gemeinde oder Kreisfreie Stadt des Dienstortes.
Die Staatskanzlei kann für einzelne Merkmale einheitliche Kataloge vorgeben.
Von den nach Absatz 2 übermittelten Daten werden die Daten zu den Merkmalen nach Absatz 2 Nummer 1 bis 7, 10 und 12 bis 15 als Erhebungsmerkmale und die Daten…
Über jeden Dienstpflichtigen ist eine Personalakte zu führen. Sie ist vertraulich zu behandeln und durch technische und organisatorische Maßnahmen nach den…
Die Ausländerbehörde kann den Datensatz auf die in Absatz 1 genannten Daten beschränken und für die in Absatz 2 genannten Daten jeweils einen zusätzlichen…
Diese Verordnung gilt für die Verarbeitung von Einzeldatensätzen aller Bediensteten, deren Dienstherr oder Arbeitgeber der Freistaat Sachsen ist. Ausgenommen…
Der zur Eingabe einer Ausschreibung in das SIS erforderliche Mindestdatensatz besteht aus den Daten nach Maßgabe des Absatzes 1 Buchstaben a, f, j, l, m, x und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.