Erwägungsgrund 4 32018R1860
In der Verordnung (EU) 2018/1861 und der Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Voraussetzungen für die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (im Folgenden „SIS“) festgelegt.