Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Personenverkehr und Mobilität und Geprüfte Fachwirtin für Personenverkehr und Mobilität
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft.
§ 12 PersVMobFachwPrV
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