Art 79 Abs. 1 GRGGesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1989 in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 5 nichts Abweichendes bestimmt ist.
Art 83 Abs. 1 AFRGGesetz zur Reform der Arbeitsförderung
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1998 in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes bestimmt ist.
§ 48 BRüGBundesgesetz zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger
Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft.