§ 240 Nr. 2 VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
die Buchführung, den Inhalt, die Form, die Frist und die Stückzahl des bei der Aufsichtsbehörde einzureichenden internen Berichts, bestehend aus einer für…
§ 28 Abs. 4 PFAVBerichtspflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde
(weggefallen)
§ 1 Abs. 2 Nr. 1 PFAVErläuterungsbericht
nach einer prospektiven oder einer retrospektiven Methode,
§ 7 Abs. 2 BerVersVVerordnung über die Berichterstattung von Versicherungsunternehmen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 3 Absatz 2 gilt entsprechend.
§ 3 Abs. 2 PFAVVorlagefristen
Der Vorstand hat den Erläuterungsbericht und den Angemessenheitsbericht unverzüglich nach Aufstellung des Jahresabschlusses der Aufsichtsbehörde einzureichen.