§ 2 PferdewMeistPrV
Fachrichtungen
Der Prüfling wählt für die Prüfung eine der folgenden Fachrichtungen:
1.
Pferdehaltung und Service,
2.
Pferdezucht,
3.
Klassische Reitausbildung,
4.
Pferderennen oder
5.
Spezialreitweisen.
Der Prüfling wählt für die Prüfung eine der folgenden Fachrichtungen:
Pferdehaltung und Service,
Pferdezucht,
Klassische Reitausbildung,
Pferderennen oder
Spezialreitweisen.