Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Sinne dieser Verordnung sind
besondere unionsgeregelte Nicht-Quarantäneschadorganismen:
Feuerbrand: die durch den Schadorganismus Erwinia amylovora (Burril) Winslow et al. hervorgerufene Krankheit insbesondere bei Wirtspflanzen folgender Art bzw. Gattungen: Amelanchier Medik.FelsenbirneAronia Medik.ApfelbeereChaenomeles Lindl.Zier- oder ScheinquitteCotoneaster Medik.ZwergmispelCrataegus Tourn. ex L.Weiß- oder RotdornCydonia Mill.QuitteEriobotrya Lindl.WollmispelMalus Mill.ApfelMespilus Bosc ex SpachMispelPhotinia davidiana DecneGlanzmispelPyracantha M. Roem.FeuerdornPyrus L.BirneSorbus L.Mehlbeere, Eberesche
Scharka: die durch den Schadorganismus Plum pox virus hervorgerufene Krankheit bei Wirtspflanzen der Gattung Prunus L.;
Birnenverfall: die durch den Schadorganismus Candidatus Phytoplasma pyri hervorgerufene Krankheit bei Wirtspflanzen der Gattung Pyrus L.;
Apfeltriebsucht: die durch den Schadorganismus Candidatus Phytoplasma mali hervorgerufene Krankheit bei Wirtspflanzen der Gattung Malus MILL.;
Europäische Steinobstvergilbung: die durch den Schadorganismus Candidatus Phytoplasma prunorum hervorgerufene Krankheit bei Wirtspflanzen der Gattung Prunus L.;
Bestände zur Erzeugung oder zum Erhalt von Obstanbaumaterial: Bestände, die zur Erhaltung, Erzeugung von Obstanbaumaterial der Gattungen Cydonia Mill., Malus Mill., Prunus L. oder Pyrus L. im Sinne des § 2 Nummer 1 Buchstabe b in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt C der Anbaumaterialverordnung bestimmt sind;
Erwerbsobstbestände: Bestände, in welchen sich Pflanzen der Gattungen Cydonia Mill., Malus Mill., Pyrus L. oder Prunus L. zur gewerblichen Obsterzeugung befinden.
Befallsgegenstände: Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder sonstige Gegenstände, die Träger bestimmter Schadorganismen sind oder sein können;
Schadorganismus: Schädling im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031;
„Schadorganismen“ alle Arten, Stämme oder Biotypen von Pflanzen, Tieren oder Krankheitserregern, die für Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse schädlich sind;
Früchte im botanischen Sinne;
den in den Anhängen I und II der Durchführungsrichtlinie 2014/98/EU aufgeführten Schadorganismen im Fall der dort jeweils aufgeführten Obstarten, soweit in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.