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Die Geschäftsstelle erhebt die Kosten der Schiedsstelle gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes.
Die Schiedsstelle erhebt
Die Schiedsstelle erhebt für ihre Tätigkeit Kosten (Gebühren und Auslagen) nur nach diesem Gesetz.
Die nicht durch Einnahmen aus Gebühren gedeckten Kosten der Schiedsstelle nach § 36 des Pflegeberufegesetzes einschließlich der Geschäftsstelle werden von den…
Zur Kostendeckung ihrer Aufgaben erhebt die Geschäftsstelle von der Antragstellerin Gebühren nach der Neufassung der Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein…
Zur Deckung der Kosten der Schiedsstellen einschließlich der Geschäftsstellen ist von den Parteien eine Verfahrensgebühr zu entrichten. Die Verpflichtung zur…
Die in § 3 Absatz 2 und 3 genannten beteiligten Organisationen tragen die Kosten für die von ihnen bestellten Mitglieder und Stellvertretungen. Die nach Abzug…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.