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Die Schiedsstelle gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des zuständigen Ministeriums bedarf. Kommt bis zum 20. April 2019 eine Geschäftsordnung nicht zustande, kann sie durch das zuständige Ministerium erlassen werden. In der Geschäftsordnung kann vorgesehen werden, dass anstelle oder zusätzlich zur Schriftform ein elektronisches Verfahren zur Anwendung kommen kann.
Die Schiedsstellen geben sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des für Soziales zuständigen Ministeriums bedarf. Kommt keine Geschäftsordnung zustande,…
Die Schiedsstelle gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des für die Pflegeversicherung zuständigen Ministeriums bedarf. Kommt keine…
Die Landesschiedsstelle und die erweiterte Schiedsstelle geben sich eine gemeinsame Geschäftsordnung. Kommt keine Geschäftsordnung zustande, kann sie durch die…
Die Schiedsstelle kann sich eine Geschäftsordnung geben. Sie bedarf der Zustimmung des zuständigen Ministeriums.
Die Landesschiedsstelle und die erweiterte Schiedsstelle geben sich eine gemeinsame Geschäftsordnung. Kommt keine Geschäftsordnung zu Stande, kann sie durch die…
Die Schiedsstelle kann sich eine Geschäftsordnung geben.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.