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Pflege im Sinne dieser Berufsordnung erfolgt entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse auf Grundlage einer professionellen Ethik. Sie berücksichtigt die konkrete Lebenssituation, den sozialen, kulturellen und religiösen Hintergrund, die sexuelle Orientierung sowie die Lebensphase der Menschen mit Pflegebedarf. Sie unterstützt die Selbstständigkeit der Menschen mit Pflegebedarf und achtet deren Recht auf Selbstbestimmung.
Alle Pflegefachpersonen haben Vorbildfunktion und die fachliche Verantwortung für die Durchführung der Ausbildung zukünftiger Pflegefachpersonen. Dies gilt insbesondere für die in Bildung und Organisation Verantwortung tragenden Pflegefachpersonen.
Auszubildende sind auf ihren späteren Beruf hin angemessen auszubilden. Fortzubildende, Weiterzubildende und Studierende sind für ihre erweiterten Berufsaufgaben zielgerichtet zu qualifizieren.