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Zur Sicherstellung eines attraktiven Angebotes an haushaltsnahen Dienstleistungen fördert das Land die von Agenturen für haushaltsnahe Arbeit an saarländische Privathaushalte verkauften Dienstleistungsstunden nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Förderfähig sind insbesondere Dienstleistungsstunden in Form der Grund- und Unterhaltsreinigung im Haus, der Wäschepflege, der Blumenpflege im Haus, der Erledigung von Einkäufen oder von sonstigen Botengängen.