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Die Rahmenplanung durch das Land legt landesweite und kreisbezogene Rahmendaten fest. Grundlagen der Rahmenplanung sind ein Landesaltenplan und ein Landesbehindertenplan.
Die Detailplanung durch die Landkreise und den Stadtverband[1] legt unter Berücksichtigung der Rahmendaten und der örtlichen pflegerischen Versorgungsstruktur den konkreten Bedarf und die Maßnahmen zur Bedarfsdeckung im Einzelnen fest.
Die Planung soll insbesondere sicherstellen, dass das Angebot an Einrichtungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege und die Wohnqualität in den vollstationären Pflegeeinrichtungen bedarfsgerecht und qualitativ angemessen ist.