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Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Am 30. Juni 2021 treten die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegeassistentin und des Gesundheits- und Krankenpflegeassistenten vom 6. Oktober 2008 (GV. NRW. S. 652), die durch Verordnung vom 10. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 842) geändert worden ist, und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Altenpflegehilfeausbildung vom 23. August 2006 (GV. NRW. S. 404), die zuletzt durch Verordnung vom 24. März 2010 (GV. NRW. S. 261) geändert worden ist, außer Kraft.
Das zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung und dem Landtag bis zum 31. Dezember 2026 und danach alle fünf Jahre über die Auswirkungen der Verordnung. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des…
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anerkennungs- und Förderungsverordnung vom 6. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1042), die…
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2023 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2028 außer Kraft. Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie,…
Das für die Pflegeberufe zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung erstmals bis zum 30. April 2022 und danach alle zwei Jahre über die Notwendigkeit…
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ausbildungsverordnung höherer allgemeiner Verwaltungsdienst Land vom 6. Mai 1995 (GV.…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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