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Die Regelstundenzahl vollzeitbeschäftigter Lehrkräfte beträgt im Durchschnitt bei einer Unterrichtstätigkeit an Grundschulen sowie an der Europäischen Schule Saarland in den Jahrgangsstufen P1 bis einschließlich P4 28 an Förderschulen 27 an Gemeinschaftsschulen 27 26 25 an Gymnasien, am Deutsch-Luxemburgischen Schengen-Lyzeum Perl sowie an der Europäischen Schule Saarland ab einschließlich der Jahrgangsstufe P5 26 25 an beruflichen Schulen 25,5 an Abendgymnasien 22 21 am Studienkolleg 21 an Gemeinschaftsschulen in Abendform 23. Abweichend hiervon beträgt die Regelstundenzahl von Fachlehrern und Fachlehrerinnen sowie von Technischen Lehrern und Technischen Lehrerinnen bei überwiegender Unterrichtstätigkeit an beruflichen Schulen in Fächern des berufsfeld-, fachrichtungs- oder berufsbezogenen Bereichs 28 von Fachlehrern und Fachlehrerinnen für musisch-technische Fächer bei überwiegender Unterrichtstätigkeit in diesen Fächern an Förderschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien oder beruflichen Schulen 28 von Fachlehrern und Fachlehrerinnen an Förderschulen als Gruppen-/Klassenleiter oder Gruppen-/Klassenleiterin (Zahl der wöchentlich auf den Unterricht und die Beaufsichtigung der Gruppe/Klasse entfallenden Zeitstunden) 31 von Technischen Lehrern und Technischen Lehrerinnen bei überwiegend fachpraktischer Tätigkeit an Gemeinschaftsschulen, Gymnasien oder beruflichen Schulen 28 von Werkstattlehrern und Werkstattlehrerinnen 30.
Die Regelstundenzahl einer Lehrkraft, die wöchentlich mindestens je sechs Stunden Unterricht erteilt, für den gemäß Absatz 1 unterschiedliche Regelstundenzahlen gelten, bestimmt sich nach deren mittlerem Wert; bei einer anderen Verteilung der Unterrichtstätigkeit gilt die Regelstundenzahl nach Absatz 1 für den überwiegend erteilten Unterricht.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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