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Die amtliche Funktionsprüfung von im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten entsprechend der Kontrollordnung (§ 5 Abs. 3) erfolgt durch anerkannte Kontrollwerkstätten. Die Landwirtschaftskammer für das Saarland - Pflanzenschutzamt - erteilt auf Antrag einen Anerkennungsbescheid.