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Die Landwirtschaftskammer für das Saarland - Pflanzenschutzamt -führt ein Verzeichnis der anerkannten Kontrollwerkstätten.
In einem Abstand von höchstens zwei Jahren oder bei Bekanntwerden von Mängeln werden die Kontrollwerkstätten von der Landwirtschaftskammer für das Saarland - Pflanzenschutzamt überprüft.
Nach Maßgabe der technischen Entwicklung der Pflanzenschutzgeräte und der anwendbaren Kontrollinstrumente erstellt die Landwirtschaftskammer für das Saarland - Pflanzenschutzamt - im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt eine Kontrollordnung.