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Gewerbebetriebe des Landmaschinenhandwerks können auf Antrag von der Landwirtschaftskammer für das Saarland - Pflanzenschutzamt - als Kontrollwerkstätten für die Durchführung der funktionstechnischen Überprüfung von im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten amtlich anerkannt werden.