Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Anerkennung der Kontrollwerkstätten kann erfolgen, wenn
der Betriebsinhaber die Gewähr dafür bietet, dass die Kontrollen genau und zuverlässig durchgeführt werden und er die Kontrollordnung anerkennt,
der Betrieb über Mitarbeiter verfügt, die in der Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten fachlich besonders ausgebildet sind,
im Betrieb die für die Kontrollarbeiten notwendigen Einrichtungen zur Verfügung stehen.