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Die Kontrollwerkstätten sind verpflichtet,
den Beauftragten der Landwirtschaftskammer für das Saarland - Pflanzenschutzamt - während der Geschäftszeiten die Inaugenscheinnahme der Kontrolleinrichtungen und -arbeiten zu gestatten,
auf Verlangen den Kontrollablauf betreffende Auskünfte zu erteilen,
der Landwirtschaftskammer für das Saarland - Pflanzenschutzamt - jährlich die Anzahl der Pflanzenschutzgeräte zu melden, die mit einer Kontrollplakette versehen wurden.