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Die Pflegeschulen müssen die für die Ausbildung erforderlichen Räume und Einrichtungen sowie ausreichende Lehr- und Lernmittel für die Auszubildenden aufweisen. Sie haben die Nutzung der erforderlichen sicherzustellen und den Auszubildenden kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Pflegeschulen sollen auch Demonstrationsräume, Gruppenarbeitsräume, Medienräume und Besprechungsräume zur Verfügung stellen. Anstelle einer Fachbibliothek kann auch ein Zugang zu einem Onlineangebot gewährt werden, das einen gleichwertigen Umfang aufweist.
Unterrichtsräume,
Laboratorien oder Einrichtungen der schuleigenen Ausbildungspraxis mit Behandlungs- und Übungseinheiten,
Lehr- und Lernmittel, insbesondere der erforderlichen Geräte- und Instrumentenausstattung, und die dafür erforderlichen Räume,
Fachbibliothek sowie der
Sanitärräume
Die zuständige Behörde kann stichprobenartig und unangekündigt die zur Ausbildung erforderlichen Räume in Augenschein nehmen.