§ 11 PharmAusbV 2009Verordnung über die Berufsausbildung zum Pharmakanten/zur Pharmakantin
Diese Verordnung tritt am 1. August 2009 in Kraft.
§ 2 AusbEignMedPharmVVerordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Medizinischen, Zahnmedizinischen und Tiermedizinischen Fachangestellten sowie der Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2005 in Kraft.
§ 11 DrogistAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Drogist/zur Drogistin
Diese Verordnung tritt am 1. August 1992 in Kraft.
§ 11 MedFAngAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2006 in Kraft.