§ 6 PharmAusbErprobVVerordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Pharmakanten/zur Pharmakantin
Diese Verordnung tritt am 1. August 2002 in Kraft und mit Ausnahme des § 5 am 31. Juli 2009 außer Kraft.
§ 11 DrogistAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Drogist/zur Drogistin
Diese Verordnung tritt am 1. August 1992 in Kraft.
§ 11 ChemikAusbV 2009Verordnung über die Berufsausbildung zum Chemikanten/zur Chemikantin
Diese Verordnung tritt am 1. August 2009 in Kraft.
§ 2 AusbEignMedPharmVVerordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Medizinischen, Zahnmedizinischen und Tiermedizinischen Fachangestellten sowie der Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2005 in Kraft.