Anlage 2 PharmKfmAusbV 2012
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1464 - 1466)
Die nachfolgende zeitliche Gliederung nennt die Zeiträume, in denen die jeweiligen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten schwerpunktmäßig vermittelt werden sollen.
In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 3 Absatz 2 im Zusammenhang mit den integrativen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus zu vermitteln.
Beschaffung und Warenwirtschaftssysteme, Lernziele d, e, i und j,
Anwenden apothekenspezifischer Fachsprache,
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis d,
Kommunikation, Lernziele a, b und f,
Apothekenübliche Dienstleistungen, Lernziel c,
Apothekenspezifische qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziel a
Stellung, Rechtsform und Struktur der Apotheke,
Berufsbildung, Arbeits-, Sozial- und Tarifrecht, Lernziele a, b und e
In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 3 Absatz 2 im Zusammenhang mit den integrativen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus zu vermitteln.
Lagerlogistik, Lernziele b und c,
Arzneistoffe und Darreichungsformen,
Arzneimittelgruppen, Lernziel b,
Chemikalien und Gefahrstoffe,
Rechnerische Abwicklung und Zahlungsverkehr, Lernziel e,
Tätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung, Lernziele b und c
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Lernziele a, b, d und e,
Umweltschutz, Lernziele b bis d
In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 3 Absatz 2 zu vermitteln.
Preisbildung, Lernziele a und c,
Marketing, Lernziele f und g
In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 3 Absatz 2 zu vermitteln.
Arzneimittelgruppen, Lernziel c,
Beratung und Verkauf, Lernziele b bis f,
Apothekenübliche Dienstleistungen, Lernziel b
In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition aus § 3 Absatz 2 im Zusammenhang mit den integrativen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus zu vermitteln.
Marketing, Lernziele a, c, e und h
Arbeitsorganisation,
Bürowirtschaft
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 3 Absatz 2 zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition aus zu vertiefen sowie im Zusammenhang damit die integrativen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition aus zu vermitteln.
Beschaffung und Warenwirtschaftssysteme, Lernziele b, f, h und k,
Lagerlogistik, Lernziele a und d bis g,
Arzneimittelgruppen, Lernziel a,
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel e,
Tätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung, Lernziele a und d,
Dokumentation,
Kommunikation,
Apothekenspezifische qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziel c
Anwenden apothekenspezifischer Fachsprache
Umweltschutz, Lernziel a
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 3 Absatz 2 zu vermitteln.
Beschaffung und Warenwirtschaftssysteme, Lernziel l,
Rechnerische Abwicklung und Zahlungsverkehr, Lernziele a und b,
Preisbildung, Lernziele b, d und e,
Leistungsabrechnung
In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition aus § 3 Absatz 2 zu vermitteln und im Zusammenhang damit die integrativen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition aus zu vertiefen.
Beschaffung und Warenwirtschaftssysteme, Lernziele a, c, g, m und n
Arbeitsorganisation, Lernziel a
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 3 Absatz 2 zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition aus zu vertiefen sowie im Zusammenhang damit die integrativen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus zu vermitteln.
Kommunikation, Lernziele c, d und g,
Beratung und Verkauf, Lernziele a und g,
Apothekenübliche Dienstleistungen, Lernziel a
Kommunikation, Lernziel a
Berufsbildung, Arbeits-, Sozial- und Tarifrecht, Lernziele c, d und f,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Lernziel c
In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 3 Absatz 2 zu vermitteln.
Rechnerische Abwicklung und Zahlungsverkehr, Lernziele c und d
Kaufmännische Steuerung,
Statistik,
Marketing, Lernziele b, d, i und j,
Apothekenspezifische qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziel b