PHöchstMengV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 8 PHöchstMengVInkrafttretenVerordnung über Höchstmengen für Phosphate in Wasch- und Reinigungsmitteln § 7Schlußformel Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 7Schlußformel