Anlage PhysLabAusbV
(Fundstelle: BGBl. I 1996, 161 - 168) 1. Berufliche GrundbildungLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und KenntnisseZeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr123412341Berufsbildung (§ 4 Nr. 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklärenwährend der gesamten Ausbildung zu vermittelnb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2)a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternb)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklärenc)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebs-verfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben3Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 4 Nr. 3)a)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennenb)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennenc)Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläuternd)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen4Arbeitssicherheit und Arbeitshygiene (§ 4 Nr. 4)a)Auswahl und Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen beschreibenb)persönliche Schutzausrüstungen handhabenc)Sicherheitseinrichtungen am Arbeitsplatz bedienen und ihre Wirksamkeit erhaltend)Einrichtungen zur Brandbekämpfung handhabene)Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifenf)Verhaltensregeln im Brandfall anwendeng)Explosionsgefahren beschreiben und über Maßnahmen zum Explosionsschutz Auskunft gebenh)Gefahren beim Umgang mit und durch Einwirkung von Arbeitsstoffen beschreibeni)Regeln der Arbeitshygiene beachten und Maßnahmen der Arbeitshygiene ergreifenk)Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten5Umweltschutz (§ 4 Nr. 5)a)über mögliche Umweltbelastungen und Maßnahmen zu deren Vermeidung und Verminderung Auskunft gebenb)berufsbezogene Regelungen des Umweltschutzes nennenc)Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen ergreifend)Abfälle und Reststoffe unter Beachtung von Abfallbeseitigungsvorschriften sammeln und lagern6Einsetzen von Energieträgern und rationelle Energienutzung (§ 4 Nr. 6)a)die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführenb)Einsatz und Wirkungsweise der Energieträger und der jeweiligen Geräte beschreibenc)Methoden des Wärmetausches unterscheidend)mit Energieträgern heizen, kühlen, temperieren und die entsprechenden Geräte bedienen; Energien ökonomisch einsetzene)Gleichungen der mechanischen, thermischen und elektrischen Energie unter Verwendung der SI-Einheiten und SI-Größen anwendenf)Gefahren im Umgang mit Energieträgern beschreiben7Einsetzen, Pflegen und Instandhalten von Arbeitsgeräten (§ 4 Nr. 7) 7.1stationäre Einrichtungen (§ 4 Nr. 7 Buchstabe a)a)die Notwendigkeit von Be- und Entlüftungseinrichtungen beschreiben2 b)Belüftungs-, Entlüftungs- und Absperreinrichtungen bedienen und pflegenc)die Kennzeichnung von Rohrleitungen nennen7.2Laborgeräte (§ 4 Nr. 7 Buchstabe b)a)über mechanische und thermische Eigenschaften von Laborgeräte-Werkstoffen sowie über ihr Verhalten gegenüber Chemikalien Auskunft geben4 b)Laborgeräte aus Glas, Porzellan, Metall, Holz, Gummi und Kunststoff zum Aufbewahren, Lagern, Trennen, Vereinigen und Reinigen von Arbeitsstoffen einsetzenc)Maßnahmen zum Schutz vor Korrosion und Verschleiß ergreifend)Arbeitsgeräte reinigene)Lupe und Mikroskop einsetzen und pflegen8Bearbeiten von Werkstoffen und Herstellen von Schlauch- und Rohrverbindungen (§ 4 Nr. 8)a)über Bearbeitungsverfahren von Werkstoffen Auskunft geben8 b)die Werkstoffe Glas, Gummi und Kunststoff bearbeitenc)Flächen und Volumina berechnend)Schlauch- und Rohrverbindungen Einsatzgebieten zuordnene)aus den Werkstoffen Glas, Gummi und Kunststoff Verbindungen herstellen, abdichten und lösenf)metallische und nichtmetallische Werkstoffe nach einfachen technischen Zeichnungen manuell und maschinell bearbeiten, insbesondere formen, biegen, trennen, feilen, bohren und gewindeschneiden9Umgehen mit Arbeitsstoffen (§ 4 Nr. 9)a)den Aufbau der Stoffe aus Atomen und Molekülen beschreiben8 b)den Aufbau des Periodensystems aus Haupt- und Nebengruppen beschreibenc)Oxidation und Reduktion unterscheidend)Aggregatzustände, ihre Zustandsänderungen und die dabei stattfindenden Änderungen des Energieinhalts beschreibene)Stoffportionen definieren und die Zusammensetzung von Mischphasen berechnenf)Reaktionsgleichungen aufstelleng)über Gefahrensymbole und die Bezeichnung von Arbeitsstoffen Auskunft gebenh)Arbeitsstoffe kennzeichneni)Arbeitsstoffe rationell einsetzenk)mit Säuren, Hydroxiden und Salzen sowie deren Lösungen umgehenl)die Umsetzung konzentrierter und verdünnter Säuren und Laugen mit Metallen durch Reaktionsgleichungen darstellenm)mit organischen Lösemitteln umgehenn)Aufbau und Einsatz von Reduzierventilen beschreibeno)Gase entnehmen und Reduzierventile handhabenp)den Einfluß von Druck und Temperatur auf das Volumen von Gasen beschreibenq)Gase nachweisen und bestimmen10Vereinigen, Trennen und Reinigen von Arbeitsstoffen (§ 4 Nr. 10) 10.1physikalische Methoden (§ 4 Nr. 10 Buchstabe a)a)physikalische Methoden der Stofftrennung, -Vereinigung und -reinigung nennen7 b)Flüssigkeiten und Feststoffe vereinigenc)Feststoffe zerkleinern und siebend)Feststoffe von Flüssigkeiten durch Sedimentieren, Dekantieren, Filtrieren und Eindampfen trennene)Feststoffe durch Umkristallisieren und Flüssigkeiten durch Destillieren reinigenf)Feststoffe und organische Lösemittel trocknen10.2chemische Methoden (§ 4 Nr. 10 Buchstabe b)a)chemische Methoden der Stofftrennung, -Vereinigung und -reinigung nennen5 b)qualitative Einzelnachweise von Kationen und Anionen durchführen sowie Reaktionen durch Gleichungen darstellenc)gravimetrische und volumetrische Bestimmungen durchführen sowie Reaktionen durch Gleichungen darstellend)Massenanteil, Massenkonzentration und Stoffmengenkonzentration berechnen11Messen physikalischer Größen, Bestimmen von Stoffkonstanten und elektrotechnische Arbeiten (§ 4 Nr. 11) 11.1physikalische Größen (§ 4 Nr. 11 Buchstabe a)a)Meßgeräte und -einrichtungen beschreiben und Einsatzbereichen zuordnen3 b)Länge, Volumen und Masse bestimmenc)Aufbau und Funktionsweise von Druckmeßgeräten beschreibend)den Druck von Luft und Gasen bestimmene)Aufbau, Funktionsweise und Einsatzbereiche von Temperaturmeßgeräten beschreibenf)die Temperatur von festen, flüssigen und gasförmigen Stoffen messeng)den pH-Wert bestimmen11.2Stoff-Konstanten (§ 4 Nr. 11 Buchstabe b)a)die Bestimmung der Dichte von Feststoffen und Flüssigkeiten beschreiben4 b)die Dichte von Feststoffen und Flüssigkeiten bestimmenc)Apparaturen zur Bestimmung von Schmelz- und Siedepunkt beschreibend)Schmelz- und Siedepunkte bestimmene)die Bedeutung von Stoffkonstanten beschreiben11.3elektrotechnische Arbeiten (§ 4 Nr. 11 Buchstabe c)a)elektrische Einheiten nennen und den Zusammenhang zwischen elektrischen Größen beschreiben5 b)Spannung, Widerstand und Stromstärke messenc)Widerstände mit der Wheatstoneschen Brücke bestimmend)einfache elektrische Schaltpläne lesen und erstellene)Schaltungen anfertigen und Geräte montieren12Anwenden mikrobiologischer Arbeitstechniken (§ 4 Nr. 12)a)über Stoffwechsel, Reizbarkeit, Fortpflanzung, Wachstum und Bewegung als Kennzeichen des Lebens Auskunft geben3 b)den grundlegenden Zellaufbau beschreibenc)über Bakterien und Pilze und deren Bedeutung in der Natur zum Stoffabbau, in der Biotechnik, bei der Herstellung von Nahrungs- und Arzneimitteln, im Umweltschutz sowie als Krankheitserreger Auskunft gebend)Keime in der Umwelt anhand von Luft- und Wasserproben sowie von Fingerabdrücken nachweisene)Anzahl, Form und Farbe von Kolonien auf Fangplatten bestimmenf)zur Anwendung kommende Impftechniken beim Nachweis von Keimen unterscheideng)über Wachstumsbedingungen von Keimen Auskunft gebenh)Sterilisation und Desinfektion unterscheideni)die Wirkung von Sterilisations- und Desinfektionsmethoden nachweisenk)eine Gärung durchführen und ein Gärungsprodukt nachweisen13Dokumentieren von Arbeitsabläufen und -ergebnissen (§ 4 Nr. 13)a)Dokumentationsarten unterscheiden und den Dokumentationswert beschreiben3 b)Arbeitsabläufe und –ergebnisse protokollierenc)Hilfsmittel zur Dokumentation einsetzen
II. Berufliche Fachbildung1mechanische Arbeiten (§ 4 Nr. 14) 1.1Mechanik von Festkörpern, Flüssigkeiten und Gasen (§ 4 Nr. 14 Buchstabe a)a)die Mechanik von Festkörpern, Flüssigkeiten und Gasen charakterisieren 3 b)Kräfte bestimmen und berechnenc)elastische Größen bestimmend)die Oberflächenspannung messen und Berechnungen durchführen 42 e)die Viskosität nach verschiedenen Methoden bestimmen und berechnenf)Gesetzmäßigkeiten bei strömenden Flüssigkeiten und Gasen überprüfen und Berechnungen durchführeng)Vakuumapparaturen beschreiben und handhaben1.2schwingende Systeme einschließlich Akustik (§ 4 Nr. 14 Buchstabe b)a)Messungen an schwingenden Systemen durchführen 22 b)Meßgrößen und -methoden unterscheiden und einfache akustische Messungen durchführen2wärmetechnische Arbeiten (§ 4 Nr. 15)a)Messungen und Berechnungen zur Wärmeausdehnung durchführen 7 b)Wärmekapazität, spezifische Wärmekapazität, Umwandlungswärmen bei Phasenumwandlungen kalorimetrisch bestimmen und Berechnungen durchführenc)Wirkungsgrade bei Energieumwandlungen bestimmen 24 d)Luftfeuchte messen und berechnene)Gesetzmäßigkeiten zum Wärmeübergang und zur Wärmeisolierung sowie zur Wärmeleitung und Wärmestrahlung erklärenf)die relative molare Masse bestimmen und Berechnungen durchführen3optische Arbeiten (§ 4 Nr. 16)a)fotometrische Größen und ihre Einheiten zuordnen sowie Beleuchtungsstärke messen und berechnen 543b)Anwendung optischer Verfahren in der Meßtechnik zuordnenc)Messungen zur geometrischen Optik durchführend)über Untersuchungsverfahren in der Farbmetrik Auskunft gebene)Versuche zur Beugung und Interferenz durchführenf)Bestimmungen und Messungen mit dem Mikroskop durchführeng)fotografische und elektronische Abbildungen herstellen und bearbeiten4elektrotechnische und elektronische Arbeiten (§ 4 Nr. 17)a)elektrische und elektronische Schaltpläne und die dazu notwendigen Schaltzeichen lesen 7 b)elektrotechnische und elektronische Bauteile und Grundschaltungen anwenden und Berechnungen durchführenc)elektrotechnische Grundlagen von Meß- und Untersuchungsverfahren beschreiben sowie elektrotechnische Größen bestimmen und berechnen 95d)elektrische Parameter im Wechselstromkreis bestimmen und Berechnungen durchführene)Frequenzverhalten von RC-Gliedern bestimmen und Berechnungen durchführen5Röntgen- und Kernstrahlungsmeßtechnik (§ 4 Nr. 18)a)Entstehung, Eigenschaften und Nachweis von Röntgen- und Kernstrahlung sowie Methoden der Messung beschreiben 12b)Sicherheitsmaßnahmen zum Strahlenschutz beschreiben und anwendenc)Kernstrahlungsmessungen und -berechnungen durchführen6Werkstoffe und Werkstoffprüfung (§ 4 Nr. 19)a)Metalle, Kunststoffe, Keramik und Glas hinsichtlich ihres atomaren und molekularen Aufbaues sowie in ihren physikalischen Eigenschaften unterscheiden 22 b)Methoden und physikalische Grundlagen der zerstörenden und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung beschreiben und verschiedene Werkstoffe nach einer zerstörenden Methode prüfen7instrumentelle Analytik (§ 4 Nr. 20)a)Aufbau, Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten von Analysengeräten beschreiben 374b)qualitative und quantitative Analysen und Messungen mittels elektrischer, optischer und chromatographischer Verfahren durchführen und unter Berücksichtigung von Fehlerquellen auswertenc)Infrarot-, Massen- und Kernresonanzspektroskopie sowie Kristallstrukturanalyse als Methoden der Strukturaufklärung unterscheiden und Anwendungsmöglichkeiten zuordnend)einfache Messungen zur Strukturaufklärung durchführen und auswerten8verfahrenstechnische Arbeiten (§ 4 Nr. 21)a)thermische und mechanische Verfahren beschreiben und Einsatzgebieten zuordnen 22 b)eine homogene Flüssigkeitsmischung rektifizierenc)ein heterogenes Gemisch zentrifugieren9Leittechnik (§ 4 Nr. 22) 9.1Sensortechnik (§ 4 Nr. 22 Buchstabe a)a)Funktionsweise von Sensoren erklären und die Umwandlung von Meßsignalen beschreiben 42 b)Sensoren Aufgabengebieten zuordnen und anwendenc)Meßgeräte auf Funktion prüfen, kalibrieren und anwenden9.2Steuerungstechnik (§ 4 Nr. 22 Buchstabe b)a)über Elemente der Steuerungstechnik Auskunft geben 32b)einen einfachen Funktionsplan mit logischen Verknüpfungen erstellen und ein Fließbild entwickelnc)eine einfache Ablaufsteuerung aufbauen und ihre Funktion an der entsprechenden Apparatur überprüfend)Anwendungen der Steuerungstechnik unterschiedlichen Einsatzgebieten zuordnen9.3Regelungstechnik (§ 4 Nr. 22 Buchstabe c)a)Prinzip und Ziel des Regelns beschreiben 33b)Regler nach Art, Bedeutung und Wirkungsweise unterscheidenc)über das zeitliche Verhalten von Regelstrecken Auskunft gebend)Regelkreis mit Proportional-Regler aufbauen, in Betrieb nehmen und optimieren10informationstechnische Arbeiten (§ 4 Nr. 23)a)über Prinzipien und Anwendungsmöglichkeiten der Informatik und Digitaltechnik im Laborbereich Auskunft geben 5 b)über praktische Möglichkeiten der Datenerfassung, -Verarbeitung und -ausgabe im Labor Auskunft gebenc)Funktionspläne entwickeln 64d)Funktion von Schnittstellen beschreibene)Rechner zur Lösung labortechnischer Aufgaben, insbesondere zur Steuerung, Meßdatenerfassung und -auswertung sowie zur Kommunikation, einsetzen11Dokumentieren von Arbeitsabläufen und -ergebnissen (§ 4 Nr. 13)a)Versuchs- und Untersuchungsergebnisse sowie Meßwerte dokumentieren 432b)die Aussagekraft von Meßwerten und Ergebnissen beurteilenc)Tabellenwerke und Fachliteratur nutzen12Maßnahmen zur Qualitätssicherung (§ 4 Nr. 24)a)Aufgaben der Qualitätssicherung für Produkte und Dienstleistungen beschreiben und über das Qualitätssicherungssystem Auskunft geben 221b)Bedeutung und Prinzip der Probennahme und Probenvorbereitung zur Gehalts- und Qualitätskontrolle beschreibenc)über statistische Methoden der Qualitätssicherung Auskunft gebend)Instrumente der Qualitätssicherung anwenden