Gesetz Nr. 1855 über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg Vom 18. März 2015
(1)
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)
Der Tag, an dem der Staatsvertrag gemäß seines § 12 in Kraft tritt, ist durch den Chef der Staatskanzlei im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu machen.[1]
Art. 2 PIDEthikKStVtrG SL
Art. 2 PIDEthikKStVtrG SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen