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Die Prüfung ist nicht öffentlich. Vertreter des fachlich zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen und der zuständigen Stelle sowie Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Berufsbildungsausschusses können anwesend sein. Bei der Beratung über das Prüfungsergebnis dürfen nur die Mitglieder des Prüfungsausschusses anwesend sein. In besonders begründeten Ausnahmefällen können mit Genehmigung der zuständigen Stelle und des Prüfungsteilnehmers/der Prüfungsteilnehmerin auch andere Personen als Beobachter teilnehmen.
Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreter der fachlich zuständigen Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen und der zuständigen Stelle sowie Mitglieder…
Die Prüfungen sind nicht öffentlich, Vertreterinnen und Vertreter der obersten Landesbehörden und der zuständigen Stelle sowie die Mitglieder und…
Die Prüfung ist nicht öffentlich. Vertretungen der zuständigen Stelle sowie Mitglieder und im Vertretungsfall stellvertretende Mitglieder des…
Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreterinnen und Vertreter der obersten Bundes- und Landesbehörden, der zuständigen Stelle sowie die Mitglieder des…
Die Prüfungen sind nichtöffentlich. Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen obersten Landesbehörde und der zuständigen Stelle sowie Mitglieder und…
Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Der Prüfungsausschuss kann nach Anhörung des Prüflings anderen Personen, bei denen ein dienstliches Interesse vorliegt, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.