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Die Prüfung wird unter Leitung des/der Vorsitzenden vom Prüfungsausschuss abgenommen.
Die zuständige Stelle regelt im Einvernehmen mit dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für die schriftliche Prüfung und für die Zeit der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung die Aufsichtsführung, die sicherstellen soll, dass der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin die Prüfungsleistungen selbständig und nur mit den erlaubten Arbeits- und Hilfsmitteln erbringt. Über den Ablauf der Prüfung und über die Aufsichtführung während der Vorbereitungszeit ist jeweils eine Niederschrift zu fertigen.
Die Prüfungsarbeiten sind nicht mit den Namen der Prüfungsteilnehmer/Prüfungsteilnehmerinnen, sondern mit Kennziffern zu versehen.
Die zuständige Stelle regelt im Einvernehmen mit dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses die Aufsichtführung, die sicherstellen soll, dass die…
Die Prüfung wird unter Leitung des vorsitzenden Mitglieds durchgeführt. Die zuständige Stelle regelt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss die…
Die Prüfung wird unter Leitung des Vorsitzes vom gesamten Prüfungsausschuss unbeschadet der Regelungen in § 22 Absatz 2 durchgeführt.
Die Prüfung wird unter Leitung des vorsitzenden Mitglieds durchgeführt. Die zuständige Stelle regelt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss die…
Die Prüfung wird unter Leitung des vorsitzenden Mitglieds vom Prüfungsausschuss abgenommen.
Die zuständige Stelle regelt im Einvernehmen mit dem Vorsitz des Prüfungsausschusses die Aufsichtsführung, die sicherstellen soll, dass die Prüflinge die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.