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Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgeschlossene Berufsausbildung als Ver- und Entsorger / Ver- und Entsorgerin oder eine Prüfung zum Meister / zur Meisterin in der Ver- und Entsorgung nachweist und an einer beruflichen Bildungsmaßnahme „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Abwasser- / Wasserversorgungstechnik“ teilgenommen hat.
Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er auf Grund mehrjähriger Berufspraxis im Bereich der Ver- und Entsorgung entsprechende Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen erworben hat und an einer beruflichen Bildungsmaßnahme „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Abwasser- / Wasserversorgungstechnik“ teilgenommen hat.
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Ver- und Entsorger/zur Ver- und Entsorgerin und die elektrotechnische Qualifikation und danach eine mindestens…
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Ver- und Entsorger/zur Ver- und Entsorgerin und die elektrotechnische Qualifikation und danach eine mindestens…
Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere…
Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse,…
Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise…
Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, daß er Kenntnisse,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.