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Der allgemeine Prüfungsausschuss setzt auf Grund der Leistungen, die in der schriftlichen, mündlichen und gegebenenfalls praktischen Prüfung erzielt wurden, für jedes Prüfungsfach die Endnote fest. Die schriftlichen und mündlichen sowie die praktischen und mündlichen Noten gehen zu gleichen Teilen in die Endnote ein.
Der allgemeine Prüfungsausschuss stellt das Gesamtergebnis der Prüfung fest, nachdem die Endnoten festgesetzt sind.
Die Prüfung ist bestanden, wenn die für den Abschluss erforderlichen Leistungen nach der APO-BK erreicht wurden.
Der Prüfungsausschuss stellt das Gesamtergebnis der Prüfung fest, nachdem er die Endnoten festgesetzt hat.
Der Prüfungsausschuss stellt das Ergebnis der praktischen und der mündlichen Prüfung fest und bestimmt, ob und mit welchem Gesamtergebnis die Prüfung bestanden…
Der Prüfungsausschuss stellt im Anschluss an die letzte Prüfungsleistung das Gesamtergebnis der Prüfung fest und bezeichnet es mit einer Note nach § 25 Abs. 3.
Der Prüfungsausschuss ermittelt die Gesamtnote und das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung.
Nach der mündlichen Prüfung stellt der Prüfungsausschuss das Gesamtergebnis durch die Festlegung einer Abschlussnote fest und gibt es der Anwärterin oder dem…
Nach der mündlichen Prüfung stellt der Prüfungsausschuss das Gesamtergebnis (Abschlussnote) fest und gibt es der Anwärterin oder dem Anwärter bekannt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.