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Der Prüfungsausschuss stellt im Anschluss an die letzte Prüfungsleistung das Gesamtergebnis der Prüfung fest und bezeichnet es mit einer Note nach § 25 Abs. 3.
Zur Ermittlung des Gesamtergebnisses sind in a)der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung: die in den Prüfungsfächern erzielten Punkte und die verdoppelte Punktzahl der mündlichen Prüfung zu addieren und durch fünf zu dividieren, b)den Fachrichtungen gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung und landwirtschaftliche Sozialversicherung: die in den Prüfungsfächern und der mündlichen Prüfung erzielten Punkte zu addieren und durch vier zu dividieren. § 25 Abs. 3 Satz 3 gilt.
Die Prüfung ist bestanden, wenn im Gesamtergebnis und in mindestens zwei der drei Prüfungsfächer mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden; es sei denn, die Prüfungsleistung in der mündlichen Prüfung wurde mit "ungenügend" bewertet.
Über den Verlauf der mündlichen Prüfung, einer Ergänzungsprüfung und über die Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.
Der Prüfungsausschuss teilt dem Prüfungsteilnehmer/der Prüfungsteilnehmerin im Anschluss an die letzte Prüfungsleistung mit, ob, mit welchem Gesamtergebnis und mit welcher Note er/sie die Prüfung bestanden hat, auf Wunsch auch die durchschnittliche Punktzahl der mündlichen Prüfung. Bei erfolgreich abgelegter Prüfung gilt der Tag der mündlichen Prüfung als Tag des Bestehens der Abschlussprüfung im Sinne des § 21 Abs. 2 BBiG.
Der Prüfungsausschuss teilt den Prüflingen im Anschluss an die letzte Prüfungsleistung mit, ob, mit welchem Gesamtergebnis und mit welcher Note sie die Prüfung…
Der Prüfungsausschuss ermittelt das Gesamtergebnis, indem er das Ergebnis der schriftlichen Prüfung mit drei und das Ergebnis der mündlichen Prüfung mit zwei…
Der Prüfungsausschuss stellt das Ergebnis der praktischen und der mündlichen Prüfung fest und bestimmt, ob und mit welchem Gesamtergebnis die Prüfung bestanden…
Nach dem Ergebnis der einzelnen Prüfungsleistungen trifft der Prüfungsausschuß die Entscheidung darüber, ob und mit welchem Gesamtergebnis die Prüfung bestanden…
Nach Beendigung der mündlichen Prüfung bewertet der Prüfungsausschuss die darin erbrachten Leistungen. Anschließend entscheidet er unter Ermittlung des…
Nach Beendigung des Prüfungsverfahrens stellt der Prüfungsrat die Prüfungsergebnisse fest und errechnet die Gesamtpunktzahl für den Prüfungsbereich, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.