Gesetze
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Die Bezirksregierung informiert die Bewerberinnen und Bewerber über die Regelungen der Externenprüfung und über die Prüfungsanforderungen. Sie berät Bewerberinnen und Bewerber in Fragen der fachlichen Vorbereitung auf Grund ihres bisherigen Bildungsgangs, des Prüfungsverfahrens und bei der Wahl der Prüfungsfächer.
Vor der Zulassung informiert die zuständige obere Schulaufsichtsbehörde die Bewerberinnen und Bewerber über die Regelungen der Externenprüfung und über die…
Die Bezirksregierung belehrt die Bewerberinnen und Bewerber schriftlich über ihre Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen des Prüfungsausschusses.
Die obere Schulaufsichtsbehörde informiert die Bewerberin oder den Bewerber über die Regelungen der Abiturprüfung für Externe, insbesondere über die…
Für die Externenprüfung ist die Bezirksregierung zuständig.
Bei Bedarf berät die zuständige Bezirksregierung den Auszubildenden über seine weiteren Möglichkeiten im Ausbildungs- und Prüfungsablauf.
Soweit es die Behinderung einer Bewerberin oder eines Bewerbers erfordert, kann die Bezirksregierung von einzelnen Bestimmungen dieser Verordnung abweichen. Sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.