Gesetze
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Vor der Zulassung informiert die zuständige obere Schulaufsichtsbehörde die Bewerberinnen und Bewerber über die Regelungen der Externenprüfung und über die Prüfungsanforderungen. Sie berät in Fragen der fachlichen Vorbereitung auf Grund des bisherigen Bildungsgangs, des Prüfungsverfahrens und der Wahl der Prüfungsfächer.
Die obere Schulaufsichtsbehörde informiert die Bewerberin oder den Bewerber über die Regelungen der Abiturprüfung für Externe, insbesondere über die…
Die obere Schulaufsichtsbehörde informiert die Studieninteressierten über das Verfahren der Feststellungsprüfung und die Prüfungsanforderungen. Sie berät die…
Die Bezirksregierung informiert die Bewerberinnen und Bewerber über die Regelungen der Externenprüfung und über die Prüfungsanforderungen. Sie berät…
Die Schule berät die Bewerberin oder den Bewerber bei der Einstufung (§§ 5, 6, 11) über die Anforderungen in den einzelnen Phasen und informiert über die…
Bewerberinnen oder Bewerber, die die Abiturprüfung für Externe ablegen wollen, stellen einen Antrag auf Zulassung zur Abiturprüfung an die für ihren Wohnsitz…
Das Oberstufen-Kolleg informiert und berät Bewerberinnen und Bewerber sowie Erziehungsberechtigte über die Aufnahmevoraussetzungen, das Aufnahmeverfahren und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.