Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft.
Diese Verordnung ist erstmals im Schuljahr 2008/2009 auf die Schülerinnen und Schüler der Klassen 10 und 11 anzuwenden. Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2008/2009 die Klasse 12 besuchen, erwerben ihre Abschlüsse nach den Bestimmungen des Runderlasses "Anwendung der Bestimmungen über die Vergabe von Abschlüssen in der Sekundarstufe I auf Zeugnisse von Waldorfschulen" vom 19. März 1985. Schülerinnen und Schüler, die an Waldorf-Förderschulen in zielgleichen Bildungsgängen unterrichtet werden, nehmen erstmalig im Schuljahr 2009/2010 an zentralen Prüfungen teil.
Das Ministerium überprüft die Auswirkungen dieser Verordnung und unterrichtet den Ausschuss für Schule und Weiterbildung des Landtags bis spätestens 31. Dezember 2013 über das Ergebnis der Überprüfung. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Die Prüfungsordnung tritt am 1. August 2000 für die Schülerinnen und Schüler in Kraft, die zu diesem Zeitpunkt in die Jahrgangsstufe 13 der Waldorfschulen…
Zusatz: (Artikel 10 d. VO v. 5. Mai 2006 (GV. NRW. S. 222)) Überprüfungsklausel Das Ministerium überprüft die Auswirkungen der geänderten Verordnungen und…
Diese Prüfungsordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft. Die Verordnung ist auf ihre…
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 29. Dezember 2009 in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 2 am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Das zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2009 über die…
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. August 2007 in Kraft. § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Ministerin für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.