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Die oder der Polizeibeauftragte erstattet dem Landtag jährlich einen schriftlichen Gesamtbericht über die Tätigkeit des letzten Kalenderjahres.
Sie oder er ist verpflichtet, bei der Aussprache über den Bericht im Landtag und im für innere Angelegenheiten zuständigen Ausschuss anwesend zu sein und sich auf Verlangen zu äußern.
Der Landtag und der für innere Angelegenheiten zuständige Ausschuss können jederzeit die Anwesenheit der oder des Polizeibeauftragten verlangen und sie oder ihn…
Die oder der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kann ihren oder seinen nach Maßgabe von Artikel 59 der Verordnung (EU) 2016/679 zu…
Der Bericht ist der Landesregierung und dem Landtag vorzulegen.
Der Wehrbeauftragte erstattet für das Kalenderjahr dem Bundestag einen schriftlichen Gesamtbericht (Jahresbericht).
Sie oder er geht den an sie oder ihn herangetragenen Hinweisen zu möglichen individuellen Fehlern oder Fehlentwicklungen die Polizei betreffend und Anregungen…
Die zuständige Stelle soll der oder dem Polizeibeauftragten auf Anfrage über die von ihr oder ihm veranlassten Maßnahmen, den Fortgang oder das Ergebnis des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.